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FG Hamburg, 22.04.2002 - VI 154/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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AO § 227; AO § 240
Überprüfung der Ablehnung eines Billigkeitserlasses - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Überprüfung der Ablehnung eines Billigkeitserlasses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 16.07.1997 - XI R 32/96
Das FA ist regelmäßig nicht verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und …
Auszug aus FG Hamburg, 22.04.2002 - VI 154/01
Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme ist eine Ermessensentscheidung, die gerichtlich nur in den durch § 102 FGO gezogenen Grenzen nachprüfbar ist (Beschluss des Gemeinsamen Senates der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19.10.1971 GmS-OGB 3/70, BStBl. II 1972, 603; BFH-Urteil vom 16.07.1997 XI R 32/96, BStBl. II 1998, 7).Sachlich unbillig ist die Erhebung von Säumniszuschlägen dann, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuer wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert (ständige Rspr., vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16.07.1997 XI R 32/96, BStBl. II 1998, 7 m.w.N.).
- BFH, 26.10.1994 - X R 104/92
Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß
Auszug aus FG Hamburg, 22.04.2002 - VI 154/01
Gleichwohl kann das Gericht ausnahmsweise eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen, wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt, d.h. eine Ermessensreduzierung auf null gegeben ist (BFH-Urteil vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl. II 1995, 297). - GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus FG Hamburg, 22.04.2002 - VI 154/01
Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme ist eine Ermessensentscheidung, die gerichtlich nur in den durch § 102 FGO gezogenen Grenzen nachprüfbar ist (Beschluss des Gemeinsamen Senates der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19.10.1971 GmS-OGB 3/70, BStBl. II 1972, 603; BFH-Urteil vom 16.07.1997 XI R 32/96, BStBl. II 1998, 7).
- BFH, 26.05.1994 - IV R 51/93
Sachliche Billigkeitsmaßnahme bei versäumter Antragstellung (Ausschlußfrist) nach …
Auszug aus FG Hamburg, 22.04.2002 - VI 154/01
b.) Sachliche Billigkeitsgründe sind dann gegeben, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (ständige Rspr., vgl. z. B. BFH-Urteil vom 26.05.1994 IV R 51/93, BStBl. II 1994, 833). - BFH, 06.03.1996 - II R 102/93
Grunderwerbsteuergesetz des Landes Baden-Württemberg nicht mehr revisibel; …
Auszug aus FG Hamburg, 22.04.2002 - VI 154/01
Die Rechtmäßigkeit der Entscheidung kann nicht von einer späteren Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse oder auch der Erkenntnisse der ermessensausübenden Behörde abhängen (BFH-Urteil vom 06.03.1996 II R 102/93, BStBl. II 1996, 396). - BFH, 15.07.1993 - III B 8/93
Veräußerungsgewinn bei Wegfall des negativen Kapitalkontos (§ 16 EStG )
Auszug aus FG Hamburg, 22.04.2002 - VI 154/01
Daran fehlt es jedoch, wenn der Steuerpflichtige nicht in der Lage ist, die rückständige Steuer zu entrichten (vgl. BFH-Beschluss vom 15.07.1993 III B 8/93 BFH/NV 1994, 439). - BFH, 31.01.1996 - III B 75/95
Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist
Auszug aus FG Hamburg, 22.04.2002 - VI 154/01
Weil es für die Beurteilung der Ermessensausübung der Finanzbehörden auf die Sachlage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ankommt, kann diese Verletzung der dem Kläger im Verwaltungs- und Rechtsbehelfsverfahren obliegenden Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Sachaufklärung im finanzgerichtlichen Verfahren nicht mehr geheilt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 31.01.1996 III B 75/95, BFH/NV 1996, 565). - BFH, 11.12.1990 - V B 81/90
Auszug aus FG Hamburg, 22.04.2002 - VI 154/01
Die wirtschaftliche Notlage des Steuerpflichtigen rechtfertigt zudem erst dann einen Erlass von Steuern aus persönlichen Billigkeitsgründen, wenn sie durch die Steuerfestsetzung selbst verursacht worden ist (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Beschluss vom 11.12.1990 V B 81/90, BFH/NV 1993, 28).